AGB für Auftraggeber

1. Allgemeine Informationen

1.1 Die LeanLancer UG (haftungsbeschränkt) (nachstehend “LeanLancer” genannt) betreibt die Plattform leanlancer.com (nachstehend “Plattform” genannt) und ermöglicht Auftraggebern (nachstehend “Auftraggeber” genannt), LeanLancer mit der Ausführung konkreter Aufgaben zu beauftragen (nachstehend “Jobs” genannt). 1.2 Die Bearbeitung der Jobs erfolgt nicht durch LeanLancer, sondern durch auf der Plattform registrierte Dienstleister (nachstehend “Freelancer” genannt). Vertragspartner bleibt jedoch in jedem Falle ausschließlich LeanLancer. Das geleistete Arbeitsergebnis (nachstehend “Ergebnis” genannt) wird von den Freelancern auf die Plattform hochgeladen und anschließend von LeanLancer dem Auftraggeber zum Download freigegeben bzw. auf anderem Weg übermittelt. 1.3 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen für Auftraggeber (nachstehend “AGB” genannt) gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen LeanLancer und Auftraggebern. 1.4 Vorrangig gelten diese AGB sowie die in der Auftragsbestätigung von LeanLancer definierten Geschäftsbedingungen. Keine Anwendung finden abweichende Bedingungen seitens des Auftraggebers. 1.5 Die Angebote von LeanLancer sind immer unverbindlich, es sei denn, aus dem Angebot geht unmissverständlich eine andere Regelung hervor. Nach schriftlicher oder elektronischer Bestätigung des Jobs durch LeanLancer oder durch die Abgabe von Ergebnissen wird aus dem unverbindlichen Angebot ein verbindlicher Job / Auftrag.  

2. Angebotsanfrage

2.1 Der Auftraggeber kann jederzeit Jobs auf der Plattform anfragen und sich ein unverbindliches Angebot von LeanLancer zukommen lassen. 2.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, so exakt wie möglich Vorgaben bezüglich des zu bearbeitenden Jobs zu geben. Dies beinhaltet beispielsweise Informationen zu geforderten Ergebnissen, Qualität, Bearbeitungszeiten und vorhandenem Budget. 2.3 Für die Inhalte des Jobs ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich. 2.4 Der Auftraggeber versichert, dass die seinerseits zur Bearbeitung des Jobs übermittelten Daten nicht gegen Urheber-, Namens- oder gewerblichen Schutzrechte bzw. sonstige Rechte Dritter verstoßen. 2.5 LeanLancer wird vom Auftraggeber bei Verstoß gegen Rechte Dritter von allen Ansprüchen freigestellt. 2.6 Da der Datenverlust auf der Plattform nicht völlig auszuschließen ist, verpflichtet sich der Auftraggeber, eine Sicherungskopie des Angebotes zu erstellen. Abgesehen davon, führt LeanLancer in regelmäßigen Abständen Datensicherungen durch, um mögliche Datenverluste auf ein Minimum zu reduzieren. 2.7 LeanLancer garantiert nicht, für jeden angefragten Job einen passenden Freelancer zu finden und somit das Angebot anzunehmen. Der Auftraggeber hat jedoch die Möglichkeit, sich erneut das gleiche Angebot zu einem späteren Zeitpunkt einzuholen. 2.8 Es dürfen keine Jobs angefragt werden, dessen Bearbeitung, Ergebnis oder Bereitstellung gegen Rechte Dritter oder Gesetze verstoßen. Bemerkt LeanLancer einen Verstoß vor Auftragsbestätigung, wird dieser Job nicht angenommen. 2.9 Alle getroffenen Absprachen sowie Vereinbarungen sind stets unverbindlich, bis LeanLancer diese in schriftlicher Form bestätigt hat.

3. Registrierung

3.1 Um lediglich einen Job anzufragen, muss der Auftraggeber sich noch nicht auf der Plattform registrieren, er kann dies jedoch freiwillig tun. 3.2 Sobald der Auftraggeber ein Angebot von LeanLancer annimmt, muss sich dieser auf der Plattform registrieren und ein Benutzerprofil erstellen. 3.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich dazu, alle benötigten Daten vollständig, korrekt und wahrheitsgemäß anzugeben. Der Auftraggeber ist dazu angehalten, seine Daten auf aktuellem Stand zu halten. 3.4 Nach erfolgreicher Registrierung stellt LeanLancer dem Auftraggeber ein persönliches Benutzerkonto bereit. 3.5 Das Benutzerkonto ist personengebunden und ist nicht übertragbar. 3.6 Jeder Auftraggeber darf nur ein Benutzerkonto pro Unternehmen bei LeanLancer haben. 3.7 Ist der Auftraggeber vorsteuerabzugsberechtigt, muss dieser bei der Registrierung bzw. vor erstem Projektstart seine Umsatzsteueridentifikationsnummer angeben.  

4. Beauftragung und Bearbeitung

4.1 Die Jobs werden nicht öffentlich ausgeschrieben, sondern durch LeanLancer an geeignete Freelancer übermittelt. 4.2 LeanLancer übermittelt passende Jobangebote an jeden Freelancer, dessen Fähigkeiten die benötigten Qualitätsanforderungen erfüllen. 4.3 Nach erfolgreichem Zuschlag werden dem Freelancer alle zur Bearbeitung notwendigen Informationen und Unterlagen übermittelt, sodass dieser mit der Durchführung gemäß der Vorgaben beginnt. 4.4 Ändern sich nach erfolgreichem Zuschlag die Anforderungen bezüglich Inhalt, Qualität oder Fristen, kann der Auftraggeber Kontakt zu LeanLancer aufnehmen, um die weitere Vorgehensweise zu besprechen. Führen Änderungswünsche zu zusätzlichem Aufwand, wird dieser zusätzlich nach ergänzender Vereinbarung hierzu in Rechnung gestellt. 4.5 Nach erfolgreicher Bearbeitung lädt der Freelancer das finale Ergebnis bis spätestens zum vereinbarten Stichtag auf der Plattform hoch. Unter Vorbehalt der vollständigen und fristgerechten Übermittlung durch den Freelancer, überprüft LeanLancer unmittelbar nach Erhalt die Ergebnisse und übermittelt diese (falls alle Anforderungen erfüllt sind) an den Auftraggeber. 4.6 Der Auftraggeber ist dazu angehalten, nach Beendigung des Jobs bzw. Erhalt der Ergebnisse einen Fragebogen auszufüllen und die Arbeit mit LeanLancer und dem Freelancer zu bewerten.  

5. Schweigepflicht

5.1 Der Auftraggeber ist darüber in Kenntnis, dass LeanLancer die Freelancer zur Schweigepflicht im Rahmen der AGB belehrt hat. 5.2 Wird eine umfangreiche Geheimhaltung vom Auftraggeber gefordert, wird vor der Bearbeitung des Jobs eine Geheimhaltungsvereinbarung zwischen LeanLancer, dem Freelancer und dem Auftraggeber geschlossen.  

6. Rechte an Ergebnissen

6.1 LeanLancer räumt dem Auftraggeber ein räumlich und zeitlich uneingeschränktes, exklusives, unterlizenzierbares und übertragbares Recht zur Nutzung, Bearbeitung und Verbreitung des Ergebnisses ein, soweit LeanLancer Rechte (insbesondere Namens- Urheber- oder Schutzrechte) hält.  

7. Bezahlung und Provision

7.1 Die Bezahlung durch den Auftraggeber erfolgt mit jedem abgeschlossenen Milestone (Aufgabenpaket). 7.2 Die einzelnen Aufgabenpakete bzw. Milestones werden projektspezifisch definiert. 7.3 LeanLancer kalkuliert mittels des zeitlichen Arbeitsaufwandes und des benötigten Skill-Levels das Nettohonorar des Freelancers. Auf dieses Honorar wird eine Provision in Höhe von 30 % berechnet, die vom Auftraggeber gezahlt wird. 7.4 Die Zahlung ist ausschließlich via Überweisung auf das Geschäftskonto von LeanLancer möglich. 7.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, nach erfolgreicher Abnahme, den vereinbarten Betrag unverzüglich auf das Konto von LeanLancer zu überweisen (siehe Punkt 7.4). 7.6 Etwaig entstehende Gebühren oder Kosten bei Auslandsüberweisungen (außerhalb Deutschlands) sind vom Auftraggeber zu tragen.  

8. Abnahme und Mängelanspüche

8.1 Nach erfolgreicher Bearbeitung des Jobs lädt der Freelancer das finale Ergebnis bis spätestens zum vereinbarten Stichtag auf der Plattform hoch. Das Ergebnis wird von LeanLancer hinsichtlich der vereinbarten Anforderungen geprüft und nach erfolgreichem Qualitätscheck an den Auftraggeber übermittelt. 8.2 Der Auftraggeber muss die Ergebnisse umgehend nach Erhalt überprüfen und mögliche Mängel, Abweichungen oder Falschlieferungen LeanLancer unverzüglich in schriftlicher Form mitteilen. Ebenfalls müssen verborgene Mängel sofort nach Entdeckung LeanLancer schriftlich mitgeteilt werden. 8.3 Das Ergebnis gilt eine Woche nach Übermittlung an den Arbeitgeber als abgenommen, wenn der Arbeitgeber innerhalb dieser Zeit keine Mängel, Abweichungen oder Falschlieferungen schriftlich LeanLancer mitteilt. 8.4 Wird das Ergebnis vom Arbeitgeber verwendet, gilt dieses als abgenommen. 8.5 Sind keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften vorgegeben, beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr nach Übermittlung der Ergebnisse an den Auftraggeber. 8.6 Die Ansprüche des Auftraggebers bei begründeter und fristgerechter Bemängelung beschränken sich vorerst auf die Fehlerbehebung bzw. Übermittlung eines mangelfreien Ergebnisses durch LeanLancer.  

9. Haftung

9.1 Nur bei eigenem Verschulden haftet LeanLancer für Schadensersatzansprüche. Leicht fahrlässig verursachte Schäden durch LeanLancer sind von Schadensersatzansprüchen ausgeschlossen. 9.2 Der Schadensumfang bei Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten begrenzt sich auf den Umfang, mit dem man vor der Entstehung typischerweise gerechnet hätte. 9.3 Unangetastet davon bleiben Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, die aufgrund vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens seitens LeanLancer entstanden. 9.4 LeanLancer haftet nicht für die dauerhafte Verfügbarkeit bzw. Funktionsfähigkeit der Plattform und angebotenen Dienste. 9.5 Verstoßen die Jobs, die Bearbeitung oder die Ergebnisse gegen Gesetze oder Rechte Dritter, übernimmt LeanLancer keine Haftung. Der Freelancer verpflichtet sich, im Falle von Inanspruchnahme Dritter, LeanLancer im ganzen Umfang zu entlasten bzw. freizustellen. 9.6 LeanLancer haftet nicht dafür, wenn das Ergebnis nicht den Zweck des Auftraggebers erfüllt.  

10. Kündigung

10.1 Das Vertragsverhältnis kann jederzeit gekündigt werden. 10.2 Bereits akzeptierte, aber noch nicht abgeschlossene Jobs, sind von der Kündigung unangetastet. 10.3 LeanLancer löscht das Benutzerprofil inklusive aller Informationen und Zugangsdaten nach Beendigung des Vertrages.  

11. Datenschutz

11.1 Der Auftraggeber stimmt der Verarbeitung und Übermittlung personenbezogener Daten im Zuge der Durchführung des Jobs an den Freelancer zu. 11.2 Genaue Informationen zur Datenschutzerklärung finden sind auf der Plattform von LeanLancer einsehbar.  

12. Schlussbestimmung und salvatorische Klausel

12.1 Für die Wirksamkeit von Vertragsänderungen oder -ergänzungen bedarf es der Schriftform (Textform §126b BGB bzw. elektronische Form §126a BGB). 12.2 Die Geschäftsbeziehung zwischen LeanLancer und dem Auftraggeber sowie alle getroffenen Vereinbarungen unterliegen einzig dem deutschen materiellen Recht. Die Regelungen des internationalen Privatrechts sowie Bestimmungen des UN-Kaufrechts (CISG) werden ausgeschlossen. 12.3 Im Falle von Streitigkeiten, die durch die Geschäftsbeziehungen oder getroffenen Vereinbarungen zwischen LeanLancer und dem Auftraggeber entstanden, ist der Gerichtsstand und Erfüllungsort Berlin. Darüber Hinaus hat LeanLancer die Möglichkeit, gerichtlich gegen den Auftraggeber an seinem Sitz vorzugehen. 12.4 Sollten einzelne Vertragsbestimmungen rechtlich unwirksam oder unausführbar sein, hat dies keine Auswirkungen auf die restlichen Bestimmungen. Vertragliche Lücken sowie unwirksame oder unausführbare Vertragsbestimmungen sind durch faire ähnliche Bestimmungen zu ersetzen.