AGB für Freelancer der Leanlancer UG

1. Allgemeine Informationen

1.1 Die LeanLancer UG (haftungsbeschränkt) (nachstehend “LeanLancer” genannt) betreibt die Plattform leanlancer.com (nachstehend “Plattform” genannt) und ermöglicht Auftraggebern (nachstehend “Auftraggeber” genannt), LeanLancer mit der Ausführung konkreter Aufgaben zu beauftragen (nachstehend “Jobs” genannt). Dabei hat LeanLancer stets die Auftragsverhältnis mit den Endkunden und der Freelancer hat lediglich im Innenverhältnis ein Auftragsverhältnis mit LeanLancer. Die Abrechnung gegenüber dem Kunden erfolgt durch LeanLancer. 1.2 Die Bearbeitung der Jobs erfolgt nicht durch LeanLancer, sondern durch auf der Plattform registrierte Dienstleister (nachstehend “Freelancer”genannt). Das geleistete Arbeitsergebnis (nachstehend “Ergebnis” genannt) wird von den Freelancern auf die Plattform hochgeladen und anschließend von LeanLancer dem Auftraggeber zum Download freigegeben bzw. auf anderem Weg übermittelt. 1.3 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen für Freelancer (nachstehend “AGB” genannt) gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen LeanLancer und Freelancern. 1.4 Die Anwendung abweichender AGB sind nicht gültig, außer LeanLancer stimmt diesen ausdrücklich in schriftlicher Form zu. Die AGB von LeanLancer gelten auch dann, wenn LeanLancer in Kenntnis von abweichenden Bedingungen des Freelancers rückhaltlos liefert.

2. Registrierung auf der Plattform

2.1 Um in den Mitarbeiter-Pool aufgenommen zu werden und somit Jobs bearbeiten zu können, muss sich der Freelancer auf der Plattform registrieren und ein Benutzerprofil erstellen. 2.2 Im Zuge der Registrierung muss der Freelancer einen Lebenslauf hochladen, der im Anschluss von LeanLancer auf Korrektheit geprüft wird. Der Freelancer ist dazu verpflichtet, alle Daten wahrheitsgemäß anzugeben. Im Falle von falschen Angaben, haftet der Freelancer vollumfänglich. 2.3 Ist der Freelancer steuerrechtlich als Unternehmer anzusehen, muss dieser vor dem ersten Projektbeginn seine Umsatzsteueridentifikationsnummer in seinem Profil hinterlegen. Eine Veränderung seiner steuerrechtlichen Behandlung hat der Freelancer LeanLancer umgehend mitzuteilen. 2.4 Der Freelancer verpflichtet sich dazu, alle benötigten Daten vollständig, korrekt und wahrheitsgemäß anzugeben. Da die Daten auf neuestem Stand gehalten werden müssen, ist der Freelancer dazu angehalten, seine Daten regelmäßig zu aktualisieren. 2.5 Nach erfolgreicher Registrierung stellt LeanLancer dem Freelancer ein persönliches Benutzerkonto bereit. 2.6 Das Benutzerkonto ist personengebunden und ist nicht übertragbar. 2.7 Jeder Freelancer darf nur ein Benutzerkonto bei LeanLancer haben.

3. Beauftragung und Bearbeitung

3.1 Die Jobs werden nicht öffentlich ausgeschrieben, sondern durch LeanLancer an passende Freelancer übermittelt. 3.2 LeanLancer übermittelt passende Jobangebote an jeden Freelancer, dessen Fähigkeiten die benötigten Qualitätsanforderungen erfüllen. Den Zuschlag erhält der Freelancer, der den Job als erstes bestätigt. 3.3 Nach erfolgreichem Zuschlag werden dem Freelancer alle zur Bearbeitung notwendigen Informationen und Unterlagen übermittelt, sodass dieser mit der Durchführung gemäß der Vorgaben beginnt. 3.4 Nach erfolgreicher Bearbeitung lädt der Freelancer das finale Ergebnis bis spätestens zum vereinbarten Stichtag auf der Plattform hoch. 3.5 Stellt der Freelancer bei der Durchführung des Jobs fest, dass er den Job gar nicht oder nicht fristgerecht erfüllen kann, ist dieser verpflichtet, umgehend Kontakt mit dem zuständigen Projektmanager von LeanLancer aufzunehmen. Anschließend wird LeanLancer Kontakt zum Auftraggeber aufnehmen, um Unklarheiten zu beseitigen und eine mögliche Fristverlängerung zu vereinbaren. Hält sich der Freelancer nicht an diese Verpflichtung und beendet den Job gar nicht oder verspätet, ist dieser verpflichtet, eine Vertragsstrafe pro verspäteten Tags in Höhe von fünf Prozent, jedoch maximal 20 % der vereinbarten Nettovergütung an LeanLancer zu zahlen. LeanLancer behält es sich vor, mögliche weitere Schadensansprüche geltend zu machen. Detaillierte Vereinbarung werden projektspezifisch geklärt. 3.6 Der Freelancer darf bei der Bearbeitung der Jobs weder gegen Gesetze noch Rechte Dritter verstoßen. Dies gilt dementsprechend auch für die Arbeitsergebnisse sowie deren Bereitstellung. Verstößt ein Freelancer gegen diese Gesetze bzw. Rechte Dritter und es kommt zu einer Vertragsverletzung, greift wieder Punkt 3.5. 3.7 Da der Datenverlust auf der Plattform nicht völlig auszuschließen ist, verpflichtet sich der Freelancer, eine Sicherungskopie der Ergebnisse zu erstellen. Abgesehen davon, führt LeanLancer in regelmäßigen Abständen Datensicherungen durch, um mögliche Datenverluste auf ein Minimum zu reduzieren. 3.8 Sofern LeanLancer Vorlagen (Templates) für bestimmte Aufgaben bereitstellt, ist der Freelancer dazu verpflichtet, diese für die Durchführung des Projekts zu nutzen. Die private Verwendung, Verbreitung oder sonstige Vervielfältigung der Vorlagen (Templates) ist dem Freelancer strengstens untersagt. 3.9 Der Freelancer ist in der Bearbeitung der vermittelten Jobs zeitlich und örtlich frei. Er hat weiterhin auch das Recht für beliebige weitere Unternehmen tätig zu werden.

4. Schweigepflicht

4.1 Der Freelancer verpflichtet sich, alle Informationen, die er für die Durchführung des Projektes erhält (nachstehend “Informationen” genannt), geheim zu halten. Insbesondere sind die erhaltenen Daten der Auftraggeber sowie Projektvorgaben geheim zu halten. 4.2 Diese Informationen dürfen ohne schriftliches Einverständnis von LeanLancer weder genutzt noch vervielfältigt werden. Auf Verlangen von LeanLancer muss der Freelancer umgehend alle Informationen inklusive Aufzeichnungen und Kopien an LeanLancer übermitteln oder diese zerstören.

5. Rechte an Ergebnissen

5.1 Der Freelancer räumt LeanLancer ein räumlich und zeitlich uneingeschränktes, exklusives, unterlizenzierbares und übertragbares Recht zur Nutzung sowie Bearbeitung des Ergebnisses ein, soweit der Freelancer Rechte (insbesondere Namens- Urheber- oder Schutzrechte) hält. 5.2 LeanLancer ist verpflichtet, das Ergebnis an den Auftraggeber zu übermitteln und ihm alle Rechte zu überlassen. 5.3 Das Recht umfasst insbesondere, das Ergebnis nach Wunsch zu bearbeiten, verbreiten, vervielfältigen, zu präsentieren und zu speichern. 5.4 LeanLancer ist es überlassen die Ergebnisse entgeltlich oder unentgeltlich zu verwenden. 5.5 Bei Veröffentlichung oder Verwendung der Ergebnisse verzichtet der Freelancer als Urheber genannt zu werden. 5.6 Stehen dem Freelancer Rückrufsrechte (besonders nach § 41 UrhG) zu, verzichtet der Freelancer auf dessen Ausübung für eine Zeitspanne von fünf Jahren nach Eintritt des Rechtes. Ein einfaches Nutzungsrecht verbleibt LeanLancer auch im Falle eines Rückrufs. Der Ausschluss des Rückrufrechts aus anderen Gründen bleibt unangetastet. 5.7 Der Freelancer versichert, dass er alle zuvor genannten Rechte an LeanLancer übertragen kann. 5.8 Darüber Hinaus versichert der Freelancer, dass das Ergebnis bzw. dessen Übertragung keine Namens-, Urheber- und Schutzrechte oder Rechte Dritter verletzt. 5.9 Werden Schadensansprüche gegen LeanLancer aufgrund von zuvor genannten Punkten geltend gemacht, stellt der Freelancer LeanLancer von allen Ansprüchen frei.

6. Bezahlung und Provision

6.1 Nach Übermittlung der Arbeitsergebnisse vom Freelancer führt LeanLancer einen Qualitätscheck durch. Nach erfolgreicher Abnahme wird dem Freelancer innerhalb zwei Wochen das vereinbarte Netto Honorar überwiesen. LeanLancer zahlt zusätzlich die Umsatzsteuer, wenn der Freelancer steuerrechtlich als Unternehmer anzusehen ist. 6.2 LeanLancer kalkuliert mittels des zeitlichen Arbeitsaufwandes und des benötigten Skill-Levels das Nettohonorar des Freelancers. Auf dieses Honorar wird eine Provision in Höhe von 30 % berechnet, die vom Auftraggeber gezahlt wird. 6.3 Etwaig entstehende Gebühren oder Kosten bei Auslandsüberweisungen (außerhalb Deutschlands) sind vom Freelancer zu tragen. 6.4 LeanLancer behält sich vor, bei etwaigen Streitigkeiten die Auszahlung zurückzubehalten. 6.5 Der Freelancer trägt die Verantwortung dafür, dass er die für Ihn geltenden sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Vorschriften einhält. 6.6 Zahlungen an den Freelancer können zurückgehalten werden, solange der Endkunde Gewährleistungs- oder sonstige leistungsbezogenen Zurückbehaltungsrechte geltend macht.

7. Haftung

7.1 Nur bei eigenem Verschulden haftet LeanLancer für Schadensersatzansprüche. Leicht fahrlässig verursachte Schäden durch LeanLancer sind von Schadensersatzansprüchen ausgeschlossen. 7.2 Der Schadensumfang bei Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten begrenzt sich auf den Umfang, mit dem man vor der Entstehung typischerweise gerechnet hätte. 7.3 Unangetastet davon bleiben Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, die aufgrund vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens seitens LeanLancer entstanden. 7.4 LeanLancer haftet nicht für die dauerhafte Verfügbarkeit bzw. Funktionsfähigkeit der Plattform und angebotenen Dienste.

8. Versicherung für Freelancer

8.1 LeanLancer hat eine Berufshaftpflichtversicherung “Net IT by Hiscox” bei der Hiscox SA abgeschlossen, wodurch der Freelancer während der Bearbeitung der Jobs zu den in der Police beschriebenen Bedingungen profitiert. Einzelheiten und Informationen zu den Versicherungs- und Sonderbedingungen sowie zu den AGB der Hiscox-Versicherung können hier eingesehen werden. 8.2 Der Versicherungsschutz greift nach erfolgreicher Annahme des jeweiligen Jobs. 8.3 Im Falle von Streitigkeiten, die in Verbindung mit der abgeschlossen Versicherung entstehen, trägt der Freelancer den in den Bestimmungen genannten Selbstbehalt. Dieser Umstand ist dem Freelancer bekannt und wird akzeptiert. 8.4 Greift der Versicherungsschutz nicht, aus welchen Gründen auch immer, trägt LeanLancer nicht die Verantwortung hierfür. 8.5 Darüber hinaus hat der Freelancer die Möglichkeit, sich anderweitig persönlich / privat versichern zu lassen, um den Umfang des Versicherungsschutzes nach seinen Wünschen anzupassen.

9. Kündigung

9.1 Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat und die Kündigung hat in schriftlicher Form zu erfolgen. Der Vertrag kann von beiden Parteien zum Monatsende gekündigt werden. 9.2 Eine fristlose (außerordentliche) Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unangetastet. 9.3 Bereits akzeptierte, aber noch nicht abgeschlossene Jobs, sind von der Kündigung unangetastet. 9.4 LeanLancer löscht das Benutzerprofil inklusive aller Informationen und Zugangsdaten nach Beendigung des Vertrages.

10. Kundenschutzvereinbarung

10.1 Der Freelancer verpflichtet sich, nicht selbst zu Kunden des Auftraggebers in direkten geschäftlichen Kontakt zu treten und weder unmittelbar, noch über Dritte für sie tätig zu werden. Darüber hinaus verpflichtet sich der Freelancer in keinen geschäftlichen Kontakt mit dem Kunden des Auftraggebers zu treten, wenn dieser oder ein von ihm beauftragter Dritter den Kontakt herstellt. 10.2 Der Freelancer ist verpflichtet, sämtliche Unterlagen und Informationen, welcher er im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung vom Auftraggeber oder vom Kunden selbst erhalten hat, sowie die hieraus erlangten Kenntnisse und Informationen über den Kunden weder für sich, noch für Dritte zu verwenden. 10.3 Für jeden Fall einer Zuwiderhandlung seitens des Freelancers ist eine Konventionalstrafe in Höhe des doppelten Auftragsvolumens an den Auftraggeber zu zahlen. 10.4 Diese Vereinbarung ist für den Freelancer nach rechtswirksamer Kündigung 24 Monate bindend. Jedwede Veränderung und/oder Verlängerung dieser Vereinbarung bedarf in jedem Fall der Schriftform.

11. Datenschutz

11.1 Der Freelancer stimmt der Verarbeitung und Übermittlung personenbezogener Daten im Zuge der Durchführung des Jobs an den Auftraggeber zu. 11.2 Genaue Informationen zur Datenschutzerklärung sind auf der Plattform von LeanLancer einsehbar.

12. Schlussbestimmung und salvatorische Klausel

12.1 Für die Wirksamkeit von Vertragsänderungen oder -ergänzungen bedarf es der Schriftform (Textform §126b BGB bzw. elektronische Form §126a BGB). 12.2 Die Geschäftsbeziehung zwischen LeanLancer und dem Freelancer sowie alle getroffenen Vereinbarungen unterliegen einzig dem deutschen materiellen Recht. Die Regelungen des internationalen Privatrechts sowie Bestimmungen des UN-Kaufrechts (CISG) werden ausgeschlossen. 12.3 Im Falle von Streitigkeiten, die durch die Geschäftsbeziehungen oder getroffenen Vereinbarungen zwischen LeanLancer und dem Freelancer entstanden, ist der Gerichtsstand und Erfüllungsort Berlin. Darüber Hinaus hat LeanLancer die Möglichkeit, gerichtlich gegen den Freelancer an seinem Sitz vorzugehen. 12.4 Sollten einzelne Vertragsbestimmungen rechtlich unwirksam oder unausführbar sein, hat dies keine Auswirkungen auf die restlichen Bestimmungen. Vertragliche Lücken sowie unwirksame oder unausführbare Vertragsbestimmungen sind durch faire ähnliche Bestimmungen zu ersetzen.