Das Förderprogramm Digitalprämie Berlin startet erneut

Mit der Fortführung des Wirtschaftsförderprogramms "Digitalprämie Berlin" unterstützt der Berliner Senat erneut Soloselbstständige sowie klein- und mittelständische Unternehmen mit Sitz in Berlin, um diese bei der Digitalisierung zu stärken und langfristig wettbewerbsfähig zu machen.

Dafür erhalten Unternehmen einen Zuschuss in Höhe von 50% und bis zu 17.000 €  auf Investitionen für Digitalisierungsvorhaben.

Förderung Digitalprämie Berlin 2022

Was kann gefördert werden?

Das Förderprogramm Digitalprämie Berlin unterstützt KMU, Freiberufler und Soloselbstständige mit nicht zurückzahlbaren Fördermitteln für ausgewählte Digitalisierungsmaßnahmen. Häufig fehlen vielen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) die finanziellen Mittel, um IT-Sicherheit, digitale Prozesse und die Qualifizierung der Mitarbeiter in Unternehmen umzusetzen. Dabei sind digitale Geschäftskonzepte und entsprechende Investments wesentliche Wettbewerbsvorteile im 21. Jahrhundert.

Ziel der Förderung ist es daher, auch Kleinst-, Klein- und mittelständischen Unternehmen die Chance zu geben, die digitale Transformation zu meistern, indem ein finanzieller Anreiz für die digitale Modernisierung des eigenen Unternehmens geschaffen wird. Hierfür unterstützt der Senat mit der neuen Prämie die Förderung digitaler Arbeits-, Produktions- und Managementprozessen, die Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit sowie die Durchführung digitaler Beratungen und Qualifizierungen. 

Unsere Erfolge bei der Digitalprämie 2021

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Förderquote
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Durchgeführte Projekte
+ 0 k €
Fördersumme
Unser Prozess

Wie wir Dir zu Deinem Erfolg verhelfen

technical

Beratungsgespräch

Unsere Projektmanager beraten Dich vor der Antragstellung kostenlos persönlich.

Content Icon

Antragstellung

Wir kümmern uns kostenfrei um die Antragstellung und Einreichung aller Daten.

Offsite Icon

Projektdurchführung

Nach Erhalt des Zulassungsbescheids sorgen wir unverzüglich für Deine digitalen Erfolge.

Besprechung Frauen Digitalprämie Berlin
Wer wird gefördert

Wer kann eine Förderung erhalten?

clear communication

Selbstständige & KMU

Als förderfähig gelten hauptberuflich Soloselbstständige, Freiberufler sowie KMU mit Sitz in Berlin und einer maximalen Unternehmensgröße von 249 Mitarbeitern.

Messbare Leistungen Icon

Gründungszeitpunkt

Ein Antrag für die Digitalprämie Berlin kann bei der IBB eingereicht werden, sofern die Unternehmensgründung vor dem 31.12.2021 stattgefunden hat.

Gleichbleibende Qualität Icon

Umsatz

Der für die Förderung erforderliche jährliche Mindestumsatz beträgt 26.000 € und darf den vorgeschriebenen Höchstumsatz von 50.000.000 € nicht überschreiten.

Höhe der Förderung

Wie hoch ist die Förderung?

Verifizierte Talente Icon

Es werden 50% der Investition bezuschusst

Rechenbeispiel: Zahle 4.000 € und erhalte vom Senat einen Zuschuss von weiteren 4.000 €. Ergo hast Du insgesamt 8.000 € für Deine Digitalisierungsmaßnahmen.

Frei von Diskriminierung Icon

Zuschuss in Höhe von bis zu 17.000 €

Soloselbstständige und KMU mit bis zu 249 Mitarbeitern erhalten einen Zuschuss von bis zu 17.000 € und können somit insgesamt 34.000 €investieren.

Effiziente Teams Icon

9 Millionen € abrufbar

Mit der Fortführung der Digitalprämie stehen Berliner Unternehmen bis zum 31.12.2023 insgesamt 9 Millionen Euro zur Verfügung.

Lachende Frauen Digitalprämie Berlin
Junge Frau guckt nach links Digitalprämie Berlin
Startseite blauer Bubble
Unser Prozess

So unterstützen wir Dich bei Deinem Antrag

Dienstleistung anfragen Icon

Beratungsgespräch

Wir führen ein kostenfreies Beratungsgespräch durch und evaluieren die Antragsstellung

Freelancer vermitteln Icon

Spezifikation

Zusammen spezifizieren wir, welche Maßnahmen für Deine Ziele passend sind

Aufträge bearbeiten Icon

Antragstellung

Wir übernehmen die gesamte Antragstellung für Dein Unternehmen

Qualität sichern Icon

Projektdurchführung

Nach Bewilligung wird LeanLancer mit der Durchführung Deines Projekts beauftragt

Qualität sichern Icon

Kosten

Im Falle einer Ablehnung durch die IBB entstehen für Dich natürlich keinerlei Kosten

Wer wird gefördert

Ein kleiner Einblick in unsere Projekte

LeanLancer hat mit der Digitalprämie Berlin bereits 43 Unternehmen zur erfolgreichen Antragstellung und Projektdurchführung verholfen.

Egal, ob Start-up, klein- oder mittelständisches Unternehmen - bei uns bist Du goldrichtig!

Um Dir einen kleinen Eindruck über unsere Arbeit zu verschaffen, haben wir Dir einige unserer Projekte zusammengestellt.

Unternehmenswebseite

Digitaler Marktplatz

Online Shop

Kundenstimmen

Die Meinung unserer Kunden liegt uns besonders am Herzen!

Deshalb freuen wir uns, dass nicht nur wir von unserer Arbeit überzeugt, sondern auch unsere Kunden begeistert sind.

Josephine Pauer
Josephine Pauer
2022-06-09
Schnelle, kreative und professionelle Umsetzung. Bin in allen Punkten super zufrieden und kann die Zusammenarbeit nur empfehlen! Ein großes Danke an das Leanlancer-Team!
Fevzi Aktas
Fevzi Aktas
2022-05-30
Sehr gute Leistung und sehr gute Beratung. Unsere Erwartungen wurden sehr gut erfüllt.
Patrick Roß
Patrick Roß
2022-02-04
Wir haben eine neue Website bauen lassen. Die Zusammenarbeit mit LeanLancer war herausragend. Die Kompetenz und Schnelligkeit der Agentur ebenso. Vielen Dank, weitere Projekte werden folgen! MfG Patrick Roß
Thorsten
Thorsten
2022-01-12
Sehr gute Kommunikation und professionelle Zusammenarbeit. Nur zu empfehlen!
Christian Gerks
Christian Gerks
2021-10-11
Mein Partner und Ich haben uns eine Internetseite für unsere Firma erstellen lassen. In einem persönlichen Gespräch wurden unsere Wünsche festgehalten und Ziele spezifiziert. Wir konnten außer beim Preis keinen Unterschied zu einer herkömmlichen Marketing Agentur feststellen: Wir hatten einen persönlichen Ansprechpartner und die Leistungen wurden pünktlich in perfekter Qualität geliefert.
Mürte Hubner
Mürte Hubner
2021-10-08
Ich durfte LeanLancer bereits bei verschiedensten Projekten unterstützen und bin mit der Zusammenarbeit super zufrieden. Die Kommunikation verlief stets reibungslos und ich habe mich bei Rückfragen immer gut aufgehoben gefühlt. Auch die Bezahlung wurde pünktlich und problemlos abgewickelt. Ich kann LeanLancer mit bestem Gewissen weiterempfehlen und freue mich schon auf weitere Projekte!
Julius Witczak
Julius Witczak
2021-06-22
Richtig guter Bewerbungsprozess! Die Leute von LeanLancer nehmen mir jede Menge administrative Arbeit ab, kann ich wirklich empfehlen 👍
Jana
Jana
2021-03-13
Die Zusammenarbeit mit LeanLancer ist mega entspannt. Eine kurze Registrierung auf der Website mit Angaben zu persönlichen Fähigkeiten und schon ist man im Freelancer-Pool. Bereits nach 2 Tagen kam die erste Anfrage und ich konnte mit der Bearbeitung beginnen. Bei offenen Fragen konnte ich meinen persönlichen Projektmanager problemlos erreichen und er stand mir mit Rat und Tat zur Seite. Freue mich auf den nächsten Job!
Anna Loor
Anna Loor
2021-02-27
Ich habe bei LeanLancer schon einige Freelance Jobs gemacht. Es handelt sich wirklich um spannende Themen, der Service ist richtig gut und die Bezahlung kam pünktlich. Top für Freelancer, die möglichst flexibel arbeiten wollen.
Maschinenbau Palm
Maschinenbau Palm
2021-02-23
Wir haben unsere Webseite von LeanLancer erstellen lassen und sind mit der Leistung sehr zufrieden. Preislich lag das Angebot weit unter denen anderer Agenturen, die wir angefragt haben. Zudem war die Beratung sehr gut und uns wurden die Vorteile von SEO-optimierten Inhalten vorgestellt. Wir ranken nun für unsere wichtigsten Begriffe auf der ersten Seite bei Google und konnten einige Neukunden akquirieren. Ich kann den Service nur weiterempfehlen!
Angelehnte Frau Digitalprämie Berlin
Noch Fragen?

FAQ

Wir haben für Dich die häufigsten Fragen und Antworten zur Digitalprämie Berlin zusammengefasst. 

Solltest Du darüber hinaus noch Informationen oder eine persönliche Beratung benötigen, steht Dir unser Team jederzeit gerne zur Verfügung!

Bis wann kann ich mich entscheiden?

Die Fördermittel werden im Wundhundverfahren vergeben. Das bedeutet, dass Anträge nur geprüft werden, sofern sie innerhalb des verfügbaren Budgets eingehen. Sobald die festgelegte Fördersumme des Wirtschaftsförderprogramms „Digitalprämie Berlin“ erschöpft ist, können elektronische Anträge nicht mehr gestellt werden. Aus diesem Grund heißt es schnell sein!

Muss mein Unternehmenssitz in Berlin sein?

Ja. Zudem müssen sämtliche Anschaffungen für den Berliner Geschäftsbetrieb bestimmt sein. Sollte Dein Unternehmen Betriebsstätten in und außerhalb von Berlin haben, können Investitionen nur dann gefördert werden, sofern das Unternehmen über eine gewerbesteuerpflichtige und beim Berliner Finanzamt gemeldete Betriebsstätte verfügt. 

Wie viele Maßnahmen kann ich fördern lassen?

Antragsteller können bis zu zehn verschiedene förderfähige Maßnahmen aus den drei verschiedenen Förderkategorien nach eigenem Ermessen auswählen:

 

  • Digitale Arbeits-, Produktions- und Managementprozesse 
  • Implementierung oder Verbesserung der IT-Sicherheit
  • Digitale Beratung und Qualifizierung

Alle aufgelisteten Maßnahmen können gebündelt und als Maßnahmenpaket in Anspruch genommen werden.

Die zuständige Bewilligungsbehörde muss bei der Prüfung der Anträge für Maßnahmenpakete die Förderfähigkeit jeder einzelnen Maßnahme nach pflichtgemäßem Ermessen beurteilen.

Kann ich die Prämie mehrmals erhalten?

Nein. Wenn Du schon einmal eine Finanzierung durch die Digitalprämie Berlin erhalten hast, kannst Du Dich nicht erneut um eine Förderung bewerben.


Bitte beachte außerdem, dass alle Unternehmen, die von Dir geführt werden, ein und demselben Unternehmer/Eigentümer gehören und als eine Einheit eingestuft werden.

Bis wann muss ich die Prämie verwendet haben?

Das Projekt muss innerhalb von sechs Monaten nach Bekanntgabe des Zuwendungsbescheids vollständig abgeschlossen sein. Sobald Du den Förderbescheid über das Antragssystem der IBB erhalten hast, gilt der Finanzierungsbeschluss als zugesichert.

Erst nach Bekanntgabe des Förderbescheids darf mit dem Digitalisierungsprojekt begonnen werden (d.h. Abschluss eines der Umsetzung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags). Einen Monat nach Ablauf der Umsetzungszeit müssen ausnahmslos alle Rechnungen beglichen sein (Ende des Bewilligungszeitraumes).

Welche Investitionen sind nicht förderfähig?

Nicht förderfähige Maßnahmen sind die Beschaffung von beispielsweise:

Standard Software 

  • Betriebssysteme
  • Textverarbeitungs-, Präsentations- und Tabellenkalkulationssoftware
  • E-Mail-Software
  • Software-Updates ohne neue Funktionen

Standard Hardware

  • Einzelplatz-PC, Laptop, Notebook
  • Drucker, Kopierer, Scanner
  • Telefon, Smartphone, Tablet
  • Kamera zur Gebäudeüberwachung

Welche Informationen benötige ich für die Antragstellung?

Für die Antragstellung benötigen wir von Ihrem Unternehmen folgende Informationen:
 

  • Anzahl der Vollzeitbeschäftigten
  • Gründungsdatum
  • Gewerbe-Steuernummer Ihres Unternehmens
  • Registernummer
  • individuelle Steuer-ID der Geschäftsführung
  • Umsatznachweis des Vorjahres sowie des aktuellen Jahres
  • gültige Bankverbindung Ihres Unternehmens
  • Summe bereits erhaltener Beihilfen
  • aktueller Handelsregisterauszug/Gewerbeanmeldung/Nachweis über freiberufliche Tätigkeit
  • Einnahmenüberschussrechnung aus dem Jahr 2021

Wie wird die Mitarbeiteranzahl berechnet?

Für die Ermittlung des Personalbestands gilt der 31. Dezember 2021 als Stichtag. Die wöchentlich geleisteten Arbeitsstunden gelten als Berechnungsgrundlage. 450-Euro-Stellen und Teilzeitkräfte werden wie folgt kalkuliert:

  • Arbeitnehmer, die bis zu 20 Stunden arbeiten = Faktor 0,5
  • Arbeitnehmer, die bis zu 30 Stunden arbeiten = Faktor 0,75
  • Arbeitnehmer, die über 30 Stunden arbeiten & Azubis = Faktor 1
  • Arbeitnehmer, die auf 450 Euro-Basis angestellt sind = Faktor 0,3
Auch der Geschäftsführer oder Unternehmer ist mit einzurechnen. Als Arbeitnehmer gelten Personen, die zum besagten Stichtag über einen gültigen Arbeits- oder Ausbildungsvertrag verfügten. Arbeitnehmer, die sich in Elternzeit befinden, sind ebenfalls zu berücksichtigen.

Fällt die Förderung unter die De-Minimis-Regelungen?

Ja, alle Gelder aus dem Finanzierungsprogramm unterliegen der De-Minimums-Regelung. Die Höhe des Zuschusses richtet sich also nach der Höhe bereits erhaltener Fördermittel. Ein Unternehmen darf nach der Beihilferegelung insgesamt höchstens 200.000 EUR an Fördermitteln erhalten. (Der Höchstbetrag von 200.000 € bezieht sich auf das laufende Kalenderjahr sowie die beiden zurückliegenden Kalenderjahre.)

Welche Personen gelten als nicht antragsberechtigt?

Als nicht antragsberechtigt gelten alle Unternehmen mit:

  • mehr als 249 Mitarbeitern
  • einem Bilanzgewinn von über 43 Millionen Euro pro Jahr
  • einem Jahresumsatz von über 50 Millionen pro Jahr
  • einer Gründung nach dem 31.12.2021

Als Stichtag aller Merkmale gilt hierbei der 31.12.2021

 

Darüber hinaus sind folgende Organisationen nicht antragsberechtigt:

  • Unternehmen oder Selbstständige, die finanzielle Probleme im Sinne der AGVO haben 
  • Unternehmen oder Selbstständige, die ihre Geschäftstätigkeit oder Bezahlungen eingestellt haben
  • Unternehmen oder Selbstständige, die ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet haben
  • Unternehmen oder Selbstständige, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Entscheidung der Europäischen Kommission unterliegen
  • Unternehmen oder Selbstständige, die die „Digitalisierung Prämie Berlin“ bereits erhalten haben

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In nur wenigen Tagen vereinbaren wir mit Dir ein persönliches Beratungsgespräch, in dem wir gemeinsam spezifizieren, welche Maßnahmen für Dein Unternehmen und Wunschprojekt sinnvoll sind.