Das Förderprogramm Digitalprämie Berlin startet erneut
Mit der Fortführung des Wirtschaftsförderprogramms "Digitalprämie Berlin" unterstützt der Berliner Senat erneut Soloselbstständige sowie klein- und mittelständische Unternehmen mit Sitz in Berlin, um diese bei der Digitalisierung zu stärken und langfristig wettbewerbsfähig zu machen.
Dafür erhalten Unternehmen einen Zuschuss in Höhe von 50% und bis zu 17.000 € auf Investitionen für Digitalisierungsvorhaben.
Förderung Digitalprämie Berlin 2022
Was kann gefördert werden?
Das Förderprogramm Digitalprämie Berlin unterstützt KMU, Freiberufler und Soloselbstständige mit nicht zurückzahlbaren Fördermitteln für ausgewählte Digitalisierungsmaßnahmen. Häufig fehlen vielen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) die finanziellen Mittel, um IT-Sicherheit, digitale Prozesse und die Qualifizierung der Mitarbeiter in Unternehmen umzusetzen. Dabei sind digitale Geschäftskonzepte und entsprechende Investments wesentliche Wettbewerbsvorteile im 21. Jahrhundert.
Ziel der Förderung ist es daher, auch Kleinst-, Klein- und mittelständischen Unternehmen die Chance zu geben, die digitale Transformation zu meistern, indem ein finanzieller Anreiz für die digitale Modernisierung des eigenen Unternehmens geschaffen wird. Hierfür unterstützt der Senat mit der neuen Prämie die Förderung digitaler Arbeits-, Produktions- und Managementprozessen, die Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit sowie die Durchführung digitaler Beratungen und Qualifizierungen.
Unsere Erfolge bei der Digitalprämie 2021
Wie wir Dir zu Deinem Erfolg verhelfen
Beratungsgespräch
Unsere Projektmanager beraten Dich vor der Antragstellung kostenlos persönlich.
Antragstellung
Wir kümmern uns kostenfrei um die Antragstellung und Einreichung aller Daten.
Projektdurchführung
Nach Erhalt des Zulassungsbescheids sorgen wir unverzüglich für Deine digitalen Erfolge.
Wer kann eine Förderung erhalten?
Selbstständige & KMU
Als förderfähig gelten hauptberuflich Soloselbstständige, Freiberufler sowie KMU mit Sitz in Berlin und einer maximalen Unternehmensgröße von 249 Mitarbeitern.
Gründungszeitpunkt
Ein Antrag für die Digitalprämie Berlin kann bei der IBB eingereicht werden, sofern die Unternehmensgründung vor dem 31.12.2021 stattgefunden hat.
Umsatz
Der für die Förderung erforderliche jährliche Mindestumsatz beträgt 26.000 € und darf den vorgeschriebenen Höchstumsatz von 50.000.000 € nicht überschreiten.
Wie hoch ist die Förderung?
Es werden 50% der Investition bezuschusst
Rechenbeispiel: Zahle 4.000 € und erhalte vom Senat einen Zuschuss von weiteren 4.000 €. Ergo hast Du insgesamt 8.000 € für Deine Digitalisierungsmaßnahmen.
Zuschuss in Höhe von bis zu 17.000 €
Soloselbstständige und KMU mit bis zu 249 Mitarbeitern erhalten einen Zuschuss von bis zu 17.000 € und können somit insgesamt 34.000 €investieren.
9 Millionen € abrufbar
Mit der Fortführung der Digitalprämie stehen Berliner Unternehmen bis zum 31.12.2023 insgesamt 9 Millionen Euro zur Verfügung.
So unterstützen wir Dich bei Deinem Antrag
Beratungsgespräch
Wir führen ein kostenfreies Beratungsgespräch durch und evaluieren die Antragsstellung
Spezifikation
Zusammen spezifizieren wir, welche Maßnahmen für Deine Ziele passend sind
Antragstellung
Wir übernehmen die gesamte Antragstellung für Dein Unternehmen
Projektdurchführung
Nach Bewilligung wird LeanLancer mit der Durchführung Deines Projekts beauftragt
Kosten
Im Falle einer Ablehnung durch die IBB entstehen für Dich natürlich keinerlei Kosten
Ein kleiner Einblick in unsere Projekte
LeanLancer hat mit der Digitalprämie Berlin bereits 43 Unternehmen zur erfolgreichen Antragstellung und Projektdurchführung verholfen.
Egal, ob Start-up, klein- oder mittelständisches Unternehmen - bei uns bist Du goldrichtig!
Um Dir einen kleinen Eindruck über unsere Arbeit zu verschaffen, haben wir Dir einige unserer Projekte zusammengestellt.
Unternehmenswebseite
Digitaler Marktplatz
Online Shop
Kundenstimmen
Die Meinung unserer Kunden liegt uns besonders am Herzen!
Deshalb freuen wir uns, dass nicht nur wir von unserer Arbeit überzeugt, sondern auch unsere Kunden begeistert sind.
FAQ
Wir haben für Dich die häufigsten Fragen und Antworten zur Digitalprämie Berlin zusammengefasst.
Solltest Du darüber hinaus noch Informationen oder eine persönliche Beratung benötigen, steht Dir unser Team jederzeit gerne zur Verfügung!
Bis wann kann ich mich entscheiden?
Die Fördermittel werden im Wundhundverfahren vergeben. Das bedeutet, dass Anträge nur geprüft werden, sofern sie innerhalb des verfügbaren Budgets eingehen. Sobald die festgelegte Fördersumme des Wirtschaftsförderprogramms „Digitalprämie Berlin“ erschöpft ist, können elektronische Anträge nicht mehr gestellt werden. Aus diesem Grund heißt es schnell sein!
Muss mein Unternehmenssitz in Berlin sein?
Ja. Zudem müssen sämtliche Anschaffungen für den Berliner Geschäftsbetrieb bestimmt sein. Sollte Dein Unternehmen Betriebsstätten in und außerhalb von Berlin haben, können Investitionen nur dann gefördert werden, sofern das Unternehmen über eine gewerbesteuerpflichtige und beim Berliner Finanzamt gemeldete Betriebsstätte verfügt.
Wie viele Maßnahmen kann ich fördern lassen?
Antragsteller können bis zu zehn verschiedene förderfähige Maßnahmen aus den drei verschiedenen Förderkategorien nach eigenem Ermessen auswählen:
- Digitale Arbeits-, Produktions- und Managementprozesse
- Implementierung oder Verbesserung der IT-Sicherheit
- Digitale Beratung und Qualifizierung
Alle aufgelisteten Maßnahmen können gebündelt und als Maßnahmenpaket in Anspruch genommen werden.
Die zuständige Bewilligungsbehörde muss bei der Prüfung der Anträge für Maßnahmenpakete die Förderfähigkeit jeder einzelnen Maßnahme nach pflichtgemäßem Ermessen beurteilen.
Kann ich die Prämie mehrmals erhalten?
Nein. Wenn Du schon einmal eine Finanzierung durch die Digitalprämie Berlin erhalten hast, kannst Du Dich nicht erneut um eine Förderung bewerben.
Bitte beachte außerdem, dass alle Unternehmen, die von Dir geführt werden, ein und demselben Unternehmer/Eigentümer gehören und als eine Einheit eingestuft werden.
Bis wann muss ich die Prämie verwendet haben?
Das Projekt muss innerhalb von sechs Monaten nach Bekanntgabe des Zuwendungsbescheids vollständig abgeschlossen sein. Sobald Du den Förderbescheid über das Antragssystem der IBB erhalten hast, gilt der Finanzierungsbeschluss als zugesichert.
Erst nach Bekanntgabe des Förderbescheids darf mit dem Digitalisierungsprojekt begonnen werden (d.h. Abschluss eines der Umsetzung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags). Einen Monat nach Ablauf der Umsetzungszeit müssen ausnahmslos alle Rechnungen beglichen sein (Ende des Bewilligungszeitraumes).
Welche Investitionen sind nicht förderfähig?
Nicht förderfähige Maßnahmen sind die Beschaffung von beispielsweise:
Standard Software
- Betriebssysteme
- Textverarbeitungs-, Präsentations- und Tabellenkalkulationssoftware
- E-Mail-Software
- Software-Updates ohne neue Funktionen
Standard Hardware
- Einzelplatz-PC, Laptop, Notebook
- Drucker, Kopierer, Scanner
- Telefon, Smartphone, Tablet
- Kamera zur Gebäudeüberwachung
Welche Informationen benötige ich für die Antragstellung?
Für die Antragstellung benötigen wir von Ihrem Unternehmen folgende Informationen:
- Anzahl der Vollzeitbeschäftigten
- Gründungsdatum
- Gewerbe-Steuernummer Ihres Unternehmens
- Registernummer
- individuelle Steuer-ID der Geschäftsführung
- Umsatznachweis des Vorjahres sowie des aktuellen Jahres
- gültige Bankverbindung Ihres Unternehmens
- Summe bereits erhaltener Beihilfen
- aktueller Handelsregisterauszug/Gewerbeanmeldung/Nachweis über freiberufliche Tätigkeit
- Einnahmenüberschussrechnung aus dem Jahr 2021
Wie wird die Mitarbeiteranzahl berechnet?
- Arbeitnehmer, die bis zu 20 Stunden arbeiten = Faktor 0,5
- Arbeitnehmer, die bis zu 30 Stunden arbeiten = Faktor 0,75
- Arbeitnehmer, die über 30 Stunden arbeiten & Azubis = Faktor 1
- Arbeitnehmer, die auf 450 Euro-Basis angestellt sind = Faktor 0,3
Fällt die Förderung unter die De-Minimis-Regelungen?
Welche Personen gelten als nicht antragsberechtigt?
Als nicht antragsberechtigt gelten alle Unternehmen mit:
- mehr als 249 Mitarbeitern
- einem Bilanzgewinn von über 43 Millionen Euro pro Jahr
- einem Jahresumsatz von über 50 Millionen pro Jahr
- einer Gründung nach dem 31.12.2021
Als Stichtag aller Merkmale gilt hierbei der 31.12.2021
Darüber hinaus sind folgende Organisationen nicht antragsberechtigt:
- Unternehmen oder Selbstständige, die finanzielle Probleme im Sinne der AGVO haben
- Unternehmen oder Selbstständige, die ihre Geschäftstätigkeit oder Bezahlungen eingestellt haben
- Unternehmen oder Selbstständige, die ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet haben
- Unternehmen oder Selbstständige, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Entscheidung der Europäischen Kommission unterliegen
- Unternehmen oder Selbstständige, die die “Digitalisierung Prämie Berlin” bereits erhalten haben
Jetzt kostenlos beraten lassen!
In nur wenigen Tagen vereinbaren wir mit Dir ein persönliches Beratungsgespräch, in dem wir gemeinsam spezifizieren, welche Maßnahmen für Dein Unternehmen und Wunschprojekt sinnvoll sind.